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Pro Senectute verwaltet künftig der AHV vermachte Fondsgelder
Rechtsgebiete:
Sozialversicherungsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Pro Senectute verwaltet künftig der AHV vermachte Fondsgelder, in: Jusletter 26. Februar 2024
Der aus Legaten zugunsten der AHV gebildete Fonds zur Behebung besonderer Notlagen von Betagten und Hinterlassenen soll an die Pro Senectute Schweiz übertragen werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 beschlossen.