Aargauer IV-Stelle hob Rente für Migräne-Patientin zu Unrecht auf
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Aargauer IV-Stelle hob Rente für Migräne-Patientin zu Unrecht auf, in: Jusletter 19. August 2024
BGer – Die IV-Stelle des Kantons Aargau hat die Invalidenrente einer an chronischer Migräne leidenden Frau zu Unrecht aufgehoben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Behörde war der Ansicht, dass die Rente im Jahr 1999 zu Unrecht bewilligt worden war. (Urteil 8C_42/2024)
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