Unterbringung in Jugendheim nach mutmasslichem Tötungsversuch
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Unterbringung in Jugendheim nach mutmasslichem Tötungsversuch, in: Jusletter 19. August 2024
BGer – Ein wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beschuldigter Jugendlicher darf vorsorglich in einem Jugendheim untergebracht werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen abgewiesen. Die Aargauer Jugendanwaltschaft ordnete die Unterbringung an. (Urteil 7B_758/2024)
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