Elektronisches Patientendossier: Übergangsfinanzierung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Elektronisches Patientendossier: Übergangsfinanzierung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft, in: Jusletter 2. September 2024
Das elektronische Patientendossier (EPD) soll weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Das erfordert eine umfassende Gesetzesrevision, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Damit die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision sichergestellt werden kann, haben Bundesrat und Parlament entschieden, die EPD-Anbieter mit befristeten Finanzhilfen zu unterstützen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen, dass diese Übergangsfinanzierung am 1. Oktober 2024 in Kraft tritt.
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