Bestimmung der zulässigen Mietzinserhöhung nach Renovation
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Bestimmung der zulässigen Mietzinserhöhung nach Renovation, in: Jusletter 16. September 2024
BGer – Zur Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung nach einer Wohnungssanierung sind die wertvermehrenden Investitionen zum gleichen Satz zu verzinsen wie bei der Festlegung des erlaubten Nettoertrags (im Rahmen einer Überprüfung des Anfangsmietzinses). Erlaubt ist demnach ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2% übersteigt, solange dieser 2% oder weniger beträgt. Gemäss Bundesgericht ist auf dieser Basis ein monatlicher Mietzins von 1’117 CHF für eine 5-Zimmer-Wohnung in Genf nicht missbräuchlich. (Urteil 4A_75/2022)
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