Ergänzungsleistungen: Bundesrat will betreutes Wohnen fördern
Zitiervorschlag: Jurius, Ergänzungsleistungen: Bundesrat will betreutes Wohnen fördern, in: Jusletter 16. September 2024
Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Deshalb sollen künftig AHV- und IV- Rentnerinnen und -Rentner, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, Anspruch auf bestimmte Leistungen haben, die das selbständige Wohnen ermöglichen. Neu sollen etwa Notrufsysteme oder Mahlzeitendienste in den EL berücksichtigt werden. Die Leistungen sollen als vorschüssige Pauschalen ausbezahlt werden. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) ans Parlament verabschiedet.