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Liebe Leser*innen

In dieser Ausgabe bespricht Thomas Geiser kritisch das Bundesgerichtsurteil 5A_336/2023, das sich mit dem Vorsorgeausgleich im Rahmen einer Scheidung befasst: Wurde während der Ehe Kapital der zweiten Säule für den Bau eines Eigenheims bezogen, ist dieses Kapital bei der Scheidung zu teilen – und zwar gemäss dem Urteil vom 17. Juli 2024 auch dann, wenn der Vorsorgefall bereits eingetreten ist.

Benedikt Pirker widmet sich daraufhin einem neuen Entscheid des EuGH, in dem der Anwendungsbereich des Freizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der EU und der Schweiz konkretisiert wird. Darin kommt der EuGH zum Schluss, dass sich gegen (möglicherweise diskriminierende) steuerrechtliche Regeln auf das FZA berufen kann, wer seinen Wohnsitz von seinem EU-Heimatstaat in die Schweiz verlegt.

Ebenfalls die europäische Rechtsprechung – allerdings jene des EGMR – thematisiert Emanuele Trezzini, der die Gesundheitsversorgung im Gefängniswesen und die darauf anwendbaren Grundsätze analysiert. Der Autor bespricht die bestehenden Regeln zum Schutz der Gesundheit von Häftlingen und zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit im Gefängnis – insbesondere das Äquivalenzprinzip.

Damit wird der Bogen zum Thema des abschliessenden Beitrags dieser Ausgabe gespannt: der Einziehung von Betäubungsmitteln in Fällen von Art. 19b BetmG. Hiermit befassen sich Sebastian Micheroli und Brigitte Tag, die zum Schluss gelangen, dass geringfügige, zum strafbaren Eigenkonsum bestimmte Mengen Betäubungsmittel entgegen BGE 149 IV 307 eingezogen werden können.

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!

Editions Weblaw

Urteilsbesprechungen
Thomas Geiser
Thomas Geiser
Abstract

Der Vorsorgeausgleich ist häufig wirtschaftlich der wichtigste Punkt bei einer Scheidung. Ein Vorsorgenehmer kann während der Ehe Kapital für Wohneigentumsförderung mit Zustimmung des Ehegatten aus seiner Vorsorge beziehen. Dieses bleibt aber bis zum Eintritt eines Vorsorgefalls gebunden und ist folglich in der Scheidung zu teilen. Der Beitrag setzt sich kritisch mit einem Bundesgerichtsentscheid auseinander, der nun eine Teilung auch vorsieht, wenn bereits ein Vorsorgefall eingetreten ist und deshalb keine Bindung in der zweiten Säule mehr besteht.

Benedikt Pirker
Benedikt Pirker
Abstract

In seinem jüngsten Entscheid zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU (FZA) hält der EuGH fest, dass ein Unionsbürger, der seinen Wohnsitz von seinem EU-Mitgliedstaat in die Schweiz verlegt und weiter in diesem Mitgliedstaat arbeitet, sich gegen potenziell diskriminierende steuerrechtliche Regeln des nationalen Rechts auf das Abkommen berufen kann, sei es als Grenzgänger oder als Arbeitnehmer. Der Autor zeigt im Beitrag auf, dass der EuGH bei derartigen Wohnsitzverlegungskonstellationen stark auf den Wortlaut des FZA abstellt, sei es, um wie hier eine unionsrechtsähnliche Lösung zu finden, oder – wie in vorheriger Rechtsprechung – von einer solchen abzuweichen.

Beiträge
Emanuele Trezzini
Emanuele Trezzini
Abstract

Die Ausübung der Gefängnismedizin wird im Wesentlichen vom Äquivalenzprinzip geleitet. Dabei handelt es sich um eine Rahmenregel, die verlangt, dass das Versorgungsniveau in Justizvollzugsanstalten dem für die Zivilbevölkerung bereitgestellten Niveau gleichwertig ist. Eine Maxime, die mehrere Jahre lang nur Soft-law war, wurde durch die Rechtsprechung des EGMR in eine regelrechte positive Verpflichtung umgewandelt, die sich aus Art. 3 EMRK ableitet. In der Schweiz wird der Grundsatz der Gleichwertigkeit im Gesetz nicht explizit erwähnt und die Rechtsprechung ist diesbezüglich eher zurückhaltend. (xf)

Sebastian Micheroli
Brigitte Tag
Brigitte Tag
Abstract

Der Beitrag zeigt auf, dass die nach Art. 19b BetmG straflose Vorbereitung eines Betäubungsmittels für den strafbaren Eigenkonsum verboten ist. Anschliessend wird erörtert, dass in Fällen von Art. 19b BetmG die Betäubungsmittel, gestützt auf Art. 69 StGB, eingezogen werden können. Dabei wird insbesondere dargelegt, dass Art. 69 StGB nicht nur einen repressiven, sondern auch einen präventiven Anwendungsbereich hat. Zudem wird ausgeführt, dass das Betäubungsmittelgesetz eine Rechtsgrundlage für die Einziehung von Betäubungsmitteln enthält.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht äussert sich zur neuen Regelung bezüglich des Strafrahmens für Ersttäter bei Raserdelikten. Es bestätigt die vom Tessiner Appellationsgericht ausgesprochene bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen für einen Autolenker, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 88 km/h überschritten hat. (Urteil 6B_1379/2023)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht stellt klar, dass der isolierten und unangemessenen Formulierung zur «relativ kurzen Dauer» einer Vergewaltigung in einem Entscheid vom vergangenen Jahr für die Rechtsprechung keine Bedeutung zukommt. Im Gegensatz dazu, was die fragliche Passage vermuten lassen könnte, darf die Dauer einer Vergewaltigung bei der Strafzumessung in keinem Fall zu Gunsten des Täters berücksichtigt werden. Umgekehrt kann es sich durchaus erschwerend auf die Schuld des Täters auswirken, wenn die Länge der Tat auf eine erhöhte kriminelle Energie schliessen lässt. (Urteil 6B_612/2024)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem Urteil fest, dass medizinische Gründe allein eine Wegweisung nicht unzumutbar machen. (Urteil D-5768/2024)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum trat zu Recht nicht auf ein verspätetes Gesuch der Swiss Ice Hockey Federation um Weiterbenützung des Schweizerwappens ein. Zu diesem Schluss gelangt das Bundesverwaltungsgericht. (Urteil B-669/2024)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 weitere Sanktionsmassnahmen gegen Russland beschlossen. Er reagiert damit auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und schliesst sich der Europäischen Union (EU) an, welche im Juni ihr 14. Sanktionspaket verabschiedet hat. Der Bundesrat hat dafür die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) geändert.

Jurius
Abstract

Die Stabilisierungs- und Notfallpläne der UBS werden wegen der Übernahme der Credit Suisse überarbeitet. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass die Integration der CS zu notwendigen Anpassungen führt, um die Sanier- und Liquidierbarkeit der UBS weiterhin sicherzustellen. Sie hat die jährliche Genehmigung der Stabilisierungs- und Notfallpläne ausgesetzt. Die FINMA erwartet von der UBS, dass sie ihre Abwicklungsplanung weiterentwickelt. Im Einklang mit dem TBTF-Bericht des Bundesrats sind Änderungen auf Gesetzesstufe notwendig, um den Behörden zusätzliche Optionen und damit mehr Flexibilität im Krisenfall zur Verfügung zu stellen.

Jurius
Abstract

Nachdem die Mitgliedstaaten der European Sky Shield Initiative (ESSI) dem Aufnahmegesuch der Schweiz zugestimmt hatten, hat Rüstungschef Urs Loher am 17. Oktober 2024 das MoU sowie die unilaterale Beitrittserklärung der Schweiz unterzeichnet. Die Schweiz wird damit das 15. Mitglied der ESSI.

Jurius
Abstract

Seit dem 1. Juli 2021 verfügen die Kantone über ein Instrument zur Beschränkung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) praktizieren. Durch die Festlegung von Höchstzahlen können sie eine Überversorgung mit Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich verhindern und das Kostenwachstum dämpfen. Die zur Bestimmung dieser Höchstzahlen herangezogenen Versorgungsgrade wurden gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren verbessert, damit sie noch verlässlicher werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat dazu die Verordnung über die Festlegung der Versorgungsgrade revidiert und ihr Inkrafttreten auf den 1. Juli 2025 festgesetzt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 beschlossen, die Steuersätze für gewisse Tabakprodukte moderat zu erhöhen. Die Steuererhöhungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Die geschätzten Mehreinnahmen von rund 45 Millionen CHF sollen zur Erreichung eines ausgeglichenen Bundesbudgets für das Jahr 2025 beitragen.

Jurius
Abstract

Anlässlich seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 wurde der Bundesrat über die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) in Kenntnis gesetzt. Demnach wird die Wertfreigrenze im Reiseverkehr ab dem 1. Januar 2025 von 300 CHF auf 150 CHF pro Person und Tag gesenkt. Dies entspricht einem Auftrag des Parlaments. Zudem erfüllt das EFD damit die Forderungen zweier Standesinitiativen zur Reduzierung des Einkaufstourismus.

Jurius
Abstract

Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), konnte am 17. Oktober 2024 in Rom mit Vizeverkehrsminister Edoardo Rixi ein bilaterales Abkommen zum grenzüberschreitenden, regionalen Linienbusverkehr unterschreiben.

Jurius
Abstract

Verschiedene rechtliche Vorgaben des öffentlichen Verkehrs werden an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Auf Basis des vom Parlament revidierten Personenbeförderungsgesetzes hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 verschiedene Verordnungen aktualisiert.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 das Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit wird die Grundlage geschaffen, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann besteuern zu können, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur «Verordnung über den Einsatz von elektronischen Mitteln zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren» zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Stellungnahmen hat er insbesondere die Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz verschärft. Der Bundesrat setzt die Verordnung auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

Vernehmlassungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im Oktober 2024. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.