Aus dem Bundesgericht
Dauer einer Vergewaltigung nie zu Gunsten des Täters zu werten
Rechtsgebiete:
Strafrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Dauer einer Vergewaltigung nie zu Gunsten des Täters zu werten, in: Jusletter 21. Oktober 2024
BGer – Das Bundesgericht stellt klar, dass der isolierten und unangemessenen Formulierung zur «relativ kurzen Dauer» einer Vergewaltigung in einem Entscheid vom vergangenen Jahr für die Rechtsprechung keine Bedeutung zukommt. Im Gegensatz dazu, was die fragliche Passage vermuten lassen könnte, darf die Dauer einer Vergewaltigung bei der Strafzumessung in keinem Fall zu Gunsten des Täters berücksichtigt werden. Umgekehrt kann es sich durchaus erschwerend auf die Schuld des Täters auswirken, wenn die Länge der Tat auf eine erhöhte kriminelle Energie schliessen lässt. (Urteil 6B_612/2024)