Resolutionberichterstattung UBS: Stabilisierungs- und Notfallpläne werden überarbeitet
Bankrecht, Aufsichtsrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Resolutionberichterstattung UBS: Stabilisierungs- und Notfallpläne werden überarbeitet, in: Jusletter 21. Oktober 2024
Die Stabilisierungs- und Notfallpläne der UBS werden wegen der Übernahme der Credit Suisse überarbeitet. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass die Integration der CS zu notwendigen Anpassungen führt, um die Sanier- und Liquidierbarkeit der UBS weiterhin sicherzustellen. Sie hat die jährliche Genehmigung der Stabilisierungs- und Notfallpläne ausgesetzt. Die FINMA erwartet von der UBS, dass sie ihre Abwicklungsplanung weiterentwickelt. Im Einklang mit dem TBTF-Bericht des Bundesrats sind Änderungen auf Gesetzesstufe notwendig, um den Behörden zusätzliche Optionen und damit mehr Flexibilität im Krisenfall zur Verfügung zu stellen.