Medienmitteilungen
Wertfreigrenze im Reiseverkehr wird auf 150 CHF pro Person gesenkt
Rechtsgebiete:
Polizei- und Ordnungsrecht, Steuerrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Wertfreigrenze im Reiseverkehr wird auf 150 CHF pro Person gesenkt, in: Jusletter 21. Oktober 2024
Anlässlich seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 wurde der Bundesrat über die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) in Kenntnis gesetzt. Demnach wird die Wertfreigrenze im Reiseverkehr ab dem 1. Januar 2025 von 300 CHF auf 150 CHF pro Person und Tag gesenkt. Dies entspricht einem Auftrag des Parlaments. Zudem erfüllt das EFD damit die Forderungen zweier Standesinitiativen zur Reduzierung des Einkaufstourismus.
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