Aus dem BundesgerichtDOI: 10.38023/610c55b8-f4ed-4c70-9e75-b5924d29e21d
Krankenversicherung: Erstanlaufstelle bei «Ärztehopping»
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Krankenversicherung: Erstanlaufstelle bei «Ärztehopping», in: Jusletter 18. November 2024
BGer – Krankenkassen dürfen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Erstanlaufstelle («Gatekeeper») einsetzen, wenn die versicherte Person unkoordiniert ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, die sich gestützt auf gutachterliche Abklärungen insgesamt als unwirksame und unzweckmässige – und damit auch unwirtschaftliche – Behandlung erweisen. Die Einsetzung eines «Gatekeepers» ist in diesem Fall mit dem Grundsatz der freien Arztwahl und dem System der Pflichtleistungen vereinbar. (Urteil 9C_340/2024)
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