Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2024 Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) verabschiedet. Diese Änderungen betreffen die Rechnungsstellung von Laboranalysen, den unterjährigen Wechsel in eine Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (alternative Versicherungsmodelle) sowie die Meldepflicht der Versicherer an die Kantone. Sie treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
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