Anpassung der Verordnungen über In-vitro-Diagnostika und Medizinprodukte
Die Übergangsfristen für die neuen Anforderungen an In-vitro-Diagnostika werden im Schweizer Recht angepasst und entsprechend der EU-Regelung verlängert. Zudem werden die vereinfachten Kennzeichnungspflichten für bestimmte In-vitro-Diagnostika unbefristet weitergeführt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2024 beschlossen, die Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV) entsprechend anzupassen und die Änderungen per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Die bereits verankerte Pflicht zur Registrierung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika in einer zentralen Datenbank wird per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt.
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