Pflichtlagerhaltung für eine Gas-Mangellage in Form und Umfang angepasst
Kommt es in der Schweiz zu einer Gas-Mangellage, kann ein Teil der Industrie mit Zweistoffanlagen auf Heizöl-Antrieb umstellen und spart damit Erdgas. Das dazu nötige Heizöl extra leicht ist für den Bedarf von 4,5 Monaten in Pflichtlagern. Das zuständige Departement WBF hat nun sowohl die rechtliche Form als auch den Umfang dieser Ersatzpflichtlagerhaltung angepasst. Die neue Verordnung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.
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