Aus dem BundesgerichtSozialversicherungs- und Gesundheitsrecht
Beschwerden gegen Abstimmung über Reform AHV 21 abgewiesen
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Beschwerden gegen Abstimmung über Reform AHV 21 abgewiesen, in: Jusletter 16. Dezember 2024
BGer – Das Bundesgericht weist in seiner öffentlichen Beratung vom 12. Dezember 2024 die Beschwerden im Zusammenhang mit der Volksabstimmung vom 25. September 2022 über die Reform AHV 21 ab. Eine Aufhebung der Abstimmung fällt aufgrund der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes nicht in Betracht. Ob eine Fehlinformation der Stimmbevölkerung vorlag, kann damit offen bleiben. (Urteile 1C_487/2024, 1C_491/2024, 1C_496/2024, 1C_497/2024 und 1C_504/2024)
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