Zitiervorschlag: Jurius, Neue Regelung zur Mindeststrafe bei Raserdelikten, in: Jusletter 27. Januar 2025
BGer – Die seit 2023 geltende Regelung, wonach ein Raserdelikt mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann, sofern der Täter in den letzten zehn Jahren kein schweres Verkehrsdelikt begangen hat, gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Erlangung des Führerausweises. Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Genfer Kantonsgerichts. (Urteil 6B_1372/2023)
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