Liebe Leser*innen
Den Auftakt dieser Ausgabe bildet Nina Knuchels Beitrag zum Flüchtlingsrecht. Konkret befasst sich die Autorin mit der Frage danach, ob Frauen allein aufgrund des Geschlechts als bestimmte soziale Gruppe anerkannt werden müssen. Ausgehend von der Genfer Flüchtlingskonvention (worin das Geschlecht als Verfolgungsgrund fehlt) und dem EuGH-Vorabentscheid vom Januar 2024 (wonach Frauen als bestimmte soziale Gruppe gelten können) diskutiert sie die Rechtsgrundlagen und die Asylpraxis.
Ellen Guggisberg widmet sich anschliessend der «Due Diligence», wenn neue Verwaltungsratsmandate übernommen werden sollen. Was ist zu prüfen, bevor ein neues VR-Mandat angenommen wird? Welche Risiken gilt es abzuwägen? Die Autorin diskutiert Themen wie «persönliche Voraussetzungen», Corporate Governance, Risk Management und stellt eine Checkliste zur Verfügung, die bei der Entscheidungsfindung hilft.
Daraufhin befasst sich Markus Mohler mit dem Entwurf einer Ergänzung des Kriegsmaterialgesetzes, mit dem das Wiederausfuhrverbot von Kriegsmaterial gelockert werden soll. Insbesondere stellt er darin die Frage nach dem (bisherigen) Neutralitätsverständnis und kritisiert dessen aktuelle (Nicht-)Anwendung.
Schliesslich rezensiert Roland Pfäffli die 12. Auflage der in französischer Sprache erschienenen Textausgabe zum ZGB und zum OR mit Anmerkungen zur Rechtsprechung des Bundesgerichts, die er uneingeschränkt zur Anschaffung empfiehlt.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Martina Plüss
Editions Weblaw
Abstract
Weltweit sind Frauen geschlechtsspezifischer Unterdrückung und Verfolgung ausgesetzt, was sich aktuell besonders am Beispiel Afghanistan zeigt. Das schweizerische Flüchtlingsrecht sieht vor, dass geflüchtete Frauen als eine «bestimmte soziale Gruppe» gelten können; die rechtliche Anerkennung von geschlechtsspezifischer Verfolgung erweist sich jedoch als uneinheitlich. Jüngste EuGH-Rechtsprechungen zu afghanischen Frauen auf der Flucht werfen zudem neue Fragen auf. Die Autorin untersucht die Entwicklung der Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung im Flüchtlingsrecht sowie die Auslegung des Verfolgungsgrundes «bestimmte soziale Gruppe».
Abstract
Sorgfältige Prüfung vor Annahme eines VR-Mandats: Die Übernahme eines Verwaltungsratsmandats erfordert eine gründliche Due Diligence, um Chancen und Risiken zu bewerten. Steigende Anforderungen, regulatorische Änderungen und die wachsende Bedeutung von ESG-Faktoren erhöhen die Komplexität. Dieser Beitrag bietet eine umfassende Analyse der notwendigen Abklärungen und gibt Handlungsempfehlungen zur verantwortungsvollen Mandatsübernahme. Eine Checkliste unterstützt potenzielle Verwaltungsräte bei der Entscheidungsfindung.
Abstract
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat den Entwurf einer Ergänzung des Kriegsmaterialgesetzes vorgelegt. Ziel ist im Zusammenhang mit dem Aggressionskrieg Russlands gegen die Ukraine eine Lockerung des Wiederausfuhrverbotes von Kriegsmaterial. Die Vorlage ist ein Versuch, Wirkungen des aktuelle Neutralitätsverständnisses zu mildern. Der Entwurf ist in sich mehrfach widersprüchlich und unlogisch. Er verrät auch ein höchst seltsames Verständnis der Praktizierung von Neutralität und ignoriert sowohl die UNO-Charta, zahlreiche völkerrechtliche Abkommen zum Schutz der Menschenrechte sowie die Bundesverfassung.
Abstract
Wer kennt sie nicht, die bewährte Ausgabe von ZGB/OR in französischer Sprache mit Anmerkungen aus dem Verlag Helbing Lichtenhahn? Die aktuell nachgeführte 12. Auflage ist unlängst erschienen und wird im vorliegenden Beitrag näher vorgestellt.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich im Zusammenhang mit den vom Zürcher Obergericht festgestellten Mängeln im Verfahren gegen Pierin Vincenz und weitere Beschuldigte gut. Entgegen der Ansicht des Obergerichts ist die Ausführlichkeit der Anklageschrift nicht zu beanstanden und wurde der Anspruch auf Übersetzung nicht verletzt. Die Sache wird zur Durchführung des Berufungsverfahrens ans Obergericht zurückgewiesen. (Urteile 7B_256/2024 und 7B_347/2024)
Abstract
Der Bundesrat will die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S fördern und die Arbeitsmarktzulassung von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen erleichtern. Dafür will er einerseits den betroffenen Personen mit administrativen Erleichterungen entgegenkommen, andererseits sollen potentielle Arbeitnehmende ermutigt werden, noch mehr zu ihrer eigenen Erwerbstätigkeit beizutragen. Dazu hat er in seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 die Vernehmlassung zu Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes sowie zweier Verordnungen eröffnet.
Abstract
Der Bundesrat will sich am Institut für Föderalismus nicht zusätzlich finanziell beteiligen. Deshalb beantragt er dem Parlament, auf eine entsprechende Gesetzesvorlage zu verzichten. Auftragsgemäss hat er an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 dennoch die Botschaft für das neue Bundesgesetz über Finanzhilfen für das Institut für Föderalismus (IFF) verabschiedet.
Abstract
Die Umteilung bestimmter Arzneimittel im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes hat seit 2019 im Gesundheitswesen zu Mehrkosten von maximal 24 Millionen CHF pro Jahr geführt. Das ist viermal weniger als die von der Pharmaindustrie prognostizierten 100 Millionen CHF. Diese Schätzungen gehen aus einem Bericht in Erfüllung einer Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hervor, von dem der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 Kenntnis genommen hat. Um die Auswirkungen dieser Umteilung auf die Gesundheitskosten einzudämmen, hat der Bundesrat die Umsetzung gezielter Optimierungsmassnahmen beschlossen.
Abstract
Die im Zusammenhang mit dem Städtetourismus durchgeführten Arbeiten des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zur Revision einer Verordnung zum Arbeitsgesetz werden auf Beschluss des Departementsvorstehers eingestellt. Ziel des Revisionsentwurfs war es, den Kantonen zusätzlichen Spielraum für mehr Sonntagsarbeit in den Läden einzuräumen, um die spezifischen Bedürfnisse des Städtetourismus besser zu berücksichtigen. Der Bundesrat wurde am 26. Februar 2025 über diesen Entscheid informiert. Am Ziel des Entwurfs wird jedoch festgehalten, da die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte (WAK-S und WAK-N) kürzlich bestätigt haben, dass sie eine Revision des Arbeitsgesetzes lancieren wollen.
Abstract
Der Bundesrat hat am 26. Februar 2025 das plurilaterale Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (Agreement on Climate Change, Trade and Sustainability, ACCTS) zur Genehmigung ans Parlament überwiesen. Das ACCTS ist ein neuartiges Handelsabkommen, das primär umweltpolitischen Zielsetzungen dient. Die Schweiz hat dieses Abkommen gemeinsam mit Costa Rica, Island und Neuseeland unterzeichnet. Mit dem Beitritt weiterer Länder soll das Abkommen wachsen und einen Beitrag zum multilateralen Handelssystem leisten.
Abstract
Der Bundesrat hat am 26. Februar 2025 die Botschaft zur Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Chile verabschiedet. Die Botschaft wird zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte überwiesen.
Abstract
An seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen des CERN (VBAC) zu eröffnen. Dieser Entscheid steht im Zusammenhang mit der kürzlich vom Parlament verabschiedeten Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) sowie der Erarbeitung eines Sachplans des Bundes für Projekte des CERN.
Abstract
Mit Strafbefehl vom 27. Februar 2025 stellt die Bundesanwaltschaft (BA) fest, dass die Morgan Stanley (Switzerland) GmbH bzw. das Vorgängerunternehmen Bank Morgan Stanley (Switzerland) AG bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen traf, um zu verhindern, dass einer ihrer Kundenberater im Jahr 2010 qualifizierte Geldwäscherei betreiben konnte. Dies mit Vermögenswerten, welche ursprünglich aus Bestechungshandlungen in Griechenland stammten. Mit vorliegendem Strafbefehl auferlegt die BA der Morgan Stanley (Switzerland) GmbH eine Busse von einer Million Schweizer Franken und schliesst den Fall ab.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2025 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter