Aus dem Bundesgericht
Wahl von Simon Stocker zum Schaffhauser Ständerat aufgehoben
Rechtsgebiete:
Verwaltungsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Wahl von Simon Stocker zum Schaffhauser Ständerat aufgehoben, in: Jusletter 31. März 2025
BGer – Das Bundesgericht hebt die am 19. November 2023 erfolgte Wahl von Simon Stocker zum Ständerat des Kantons Schaffhausen auf, weil er im Zeitpunkt der Wahl seinen Wohnsitz nicht im Kanton Schaffhausen hatte. Bisher von ihm vorgenommene Amtshandlungen werden allein wegen der Ungültigkeit seiner Wahl weder nichtig noch anfechtbar. Der Schaffhauser Regierungsrat muss eine Neuwahl ansetzen. (Urteil 1C_467/2024)
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