Liebe Leser*innen
Die «Pille danach» bleibt auch gemäss Bundesgericht als Medikament der Kategorie B eingestuft – also als Medikament, das nur auf ärztliche Verschreibung bezogen werden kann. In dieser Ausgabe analysieren und kritisieren Valérie Junod, Carole-Anne Baud, Nina Ramò, Jean-Baptiste Armengaud, Sara Arsever und Dorothea Wunder das Bundesgerichtsurteil 2C_69/2023 vom vergangenen Oktober. Nicht zuletzt bedauern sie, dass das Gericht die Gelegenheit nicht genutzt hat, sich für eine Stärkung der Autonomie und der Rechte der Frauen einzusetzen.
Sandra Husi-Stämpfli befasst sich – anlässlich des 25. Bestehens des amerikanischen Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) – mit dem Persönlichkeitsschutz von Kindern im Netz. Sie analysiert dieses Regelwerk und zeigt dabei nicht nur EU- und Schweizer Rechtsgrundlagen auf, sondern widmet sich auch einem gesellschaftlichen Phänomen: Weshalb werden datenschutzrechtliche Aspekte und Gefahren kaum diskutiert, ganz im Gegensatz zur «Internet-Sucht» von Jugendlichen oder den Tracking-Tools, die Kinder vor Entführungen auf dem Schulweg schützen und Eltern beruhigen sollen? Zu diesem Beitrag wird es im Verlauf des zweiten Halbjahres zwei vertiefende Webinare geben (am 3. und am 25. September 2025, jeweils von 13 bis 14 Uhr; weitere Infos folgen zu gegebener Zeit).
Tsvetan Tanev geht der Frage nach, welche Auswirkungen die europäische Datenstrategie 2020 auf den Bereich Verkehr und Logistik hat. Auch zeigt er auf, wie sich der europäische Mobilitätsdatenraum entwickelt, was dessen Ziele sind und welche zukünftigen Herausforderungen dieses Datenökosystem mit sich bringt.
Mit dem privaten Baurecht beschäftigt sich schliesslich Alfred Koller: Wird die absolute Rügefrist durch eine Unterbrechung der Verjährung gleich wie die Verjährungsfrist verlängert? Und gilt die Prüfungs- und Rügeobliegenheit auch für Planmängel? Der Autor stellt sich in der zweiten Frage wider die Haltung des Bundesgerichts und erläutert in seinem Beitrag, weshalb er eine dezidiert andere Meinung vertritt.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Martina Plüss
Editions Weblaw
Abstract
Das Bundesverwaltungsgericht und zuletzt das Bundesgericht haben die Neueinstufung der «Pille danach» in die Kategorie B – d.h. in die Gruppe der grundsätzlich verschreibungspflichtigen Arzneimittel – mit der Begründung bestätigt, dass diese für bestimmte Anwenderinnen gesundheitliche Risiken birgt. Apothekern bleibt jedoch die Möglichkeit, das Medikament auch ohne ärztliche Verschreibung abzugeben, sofern zuvor im Rahmen eines persönlichen Fachgesprächs individuell geprüft wurde, ob eine Abgabe angezeigt ist. Diese Rechtsprechung wird im Folgenden aus mindestens zwei Gründen kritisch hinterfragt: zum einen im Hinblick auf die Einschätzung des medizinischen Risikos, zum anderen im Hinblick auf die unzureichende Berücksichtigung der Entscheidungsautonomie der betroffenen Frauen. (xf)
Abstract
Der US-Amerikanische Children’s Online Privacy Protection Act COPPA feiert seinen 25. Geburtstag. Anlass für die Autorin, dieses Regelwerk zu analysieren: Welche Überlegungen liegen dem COPPA zugrunde, die auch heute noch ihre Berechtigung haben? Wie beeinflusst der COPPA die Social-Media Landschaft, und welche Auswirkungen hat(te) der COPPA auf den Kinderdatenschutz auch in Europa und der Schweiz? Hat der Leuchtturm, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts als wegweisend verstanden wurde, seine Leuchtkraft verloren, oder sollten wir uns – im Interesse unserer Kinder – mehr denn je am COPPA ausrichten?
Abstract
Daten sind das neue Erdöl – und der Transportsektor der Europäischen Union bildet dabei keine Ausnahme. Zwischen gesetzgeberischer Zurückhaltung, aktiver Steuerung und technologischer Neutralität analysiert dieser Artikel die regulatorischen, steuerungstechnischen und technologischen Herausforderungen, vor denen der European Mobility Data Space steht. (xf)
Abstract
Der vorliegende Beitrag befasst sich vorab mit der Frage, ob die absolute Rügefrist, welche von Gesetzes wegen der Verjährungsfrist entspricht (Art. 371 Abs. 3 OR i.V.m. Art. 210 Abs. 5 OR), durch eine Unterbrechung der Verjährung entsprechend der Verjährungsfrist verlängert wird, wie dies die herrschende Lehre annimmt. Alfred Koller vertritt die gegenteilige, vom Bundesgericht vertretene Ansicht (BGE 104 II 357), jedoch mit abweichender Begründung. Sodann geht er der Frage nach, ob die Prüfungs- und Rügeobliegenheit (Art. 367 Abs. 1 und 370 Abs. 3 OR) auch für Planmängel gilt. Er verneint dies entgegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der wohl herrschenden Lehre.
Abstract
EGMR – In the Chamber judgment in the case of N.D. v. Switzerland (application no. 56114/18) the European Court of Human Rights held, by a majority, that there had been a violation of Article 2 (protection of the right to life) of the European Convention on Human Rights.
Abstract
BGer – Damit Betriebe für Reisende an Bahnhöfen am Sonntag ohne Bewilligung Personal beschäftigen dürfen, muss der Bahnhof eine gewisse Grösse beziehungsweise Bedeutung aufweisen, zumindest was den Umfang des Reiseverkehrs betrifft. Für die Filiale eines Detailhändlers am Bahnhof Châtel-St-Denis (FR) wurde bewilligungsfreie Sonntagsarbeit zu Recht verwehrt. (Urteil 2C_87/2024)
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA gibt eine Anpassung ihrer Organisation bekannt. Sie schafft einen neuen Querschnittbereich für «Integrierte Risikoexpertise» und die Bereiche «Märkte» und «Asset Management» werden zusammengelegt. Die neue Struktur stärkt die FINMA als integrierte Aufsicht, fördert die Expertise bezüglich finanziellen und nicht-finanziellen Risiken und unterstützt eine vertiefte, direkte Aufsicht, insbesondere durch mehr eigene Vor-Ort Kontrollen. Die neue Struktur ist Anfang April 2025 in Kraft getreten.
Abstract
Am 2. April 2025 haben die Chefunterhändler der Schweiz und der Europäischen Union in Brüssel das Programmabkommen paraphiert. Das Abkommen tritt mit der Ratifizierung des Pakets Schweiz-EU in Kraft. Es kann aber bereits nach der im November geplanten Unterzeichnung vorläufig angewendet werden.
Abstract
Die Standesinitiative «Sicherere Strassen jetzt!» fordert Assistenzsysteme für schwere Motorwagen auf den Alpentransitstrecken. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse sowie der fortgeschrittenen Modernisierung der Fahrzeuge hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 beschlossen, auf die Inkraftsetzung zu verzichten.
Abstract
Der Bundesrat hat am 2. April 2025 eine Anpassung der Güterkontrollverordnung beschlossen und neue Exportkontrollen für Dual-Use-Güter im Bereich der neuen Technologien erlassen. Damit reagiert die Schweiz auf die Blockade der multilateralen Exportkontrollen und harmonisiert die schweizerische Exportkontrolle wieder mit den Exportkontrollen ihrer wichtigsten Handelspartner. Die Änderung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
Abstract
Liquidationsgewinne bei Einzelunternehmen werden nicht mehr zu einer Rückforderung von Härtefallhilfen durch den Bund bei den Kantonen führen. An seiner Sitzung vom 2. April 2025 hat der Bundesrat die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Härtefallverordnungen 2020 und 2022 gutgeheissen. Sie treten am 1. Mai 2025 in Kraft.
Abstract
Personen, die im Jugendalter einen Mord begangen haben, sollen künftig im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen verwahrt werden können. Die vom Parlament im Juni 2024 beschlossenen Änderungen des Jugendstrafgesetzes (JStG) treten auf den 1. Juli 2025 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 entschieden.
Abstract
Der Bundesrat hat am 2. April 2025 beschlossen, zwei Verordnungen des Bundes im Bereich der Informatik zusammenzuführen. Aus der Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAV) und der Verordnung über die Koordination der digitalen Transformation und die IKT-Lenkung in der Bundesverwaltung (VDTI) entsteht die neue Verordnung über die digitalen Dienste und die digitale Transformation in der Bundesverwaltung (Digitalisierungsverordnung, DigiV).
Abstract
Die Bundesanwaltschaft (BA) erwirkte 2024 mehrere Urteile in den Bereichen Völkerstrafrecht, Staatsschutz, Terrorismus und Wirtschaftskriminalität, die wegweisenden Charakter haben. Strafbefehle gegen internationale Rohstoffkonzerne und der erste Prozess am Bundesstrafgericht wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit eines Unternehmens bezüglich der Bestechung fremder Amtsträger zeigen, dass das Schweizer Unternehmensstrafrecht funktioniert. Mit weiteren gesetzlichen Instrumenten wäre jedoch noch eine weitaus effizientere und effektivere Strafverfolgung in diesem Bereich möglich. Damit die innere Sicherheit der Schweiz auch langfristig gewährleistet werden kann, ist die BA auf genügend Ermittler von Seiten der Bundeskriminalpolizei angewiesen.
Abstract
Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen möglichst im ersten Arbeitsmarkt verbleiben oder rasch wieder eingegliedert werden. Mit diesem Ziel haben Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und das Eidgenössische Departement des Innern im April 2025 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Es ist die zweite Vereinbarung dieser Art, bereits Ende 2022 wurde mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband eine Vereinbarung abgeschlossen. Die neue Vereinbarung mit Travail.Suisse ermöglicht es, Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen für Arbeitnehmende anzubieten, um psychische Risiken am Arbeitsplatz vorzubeugen und frühzeitig zu erkennen. Zudem soll die Information über bestehende Instrumente, darunter auch die Unterstützungsangebote der IV verstärkt werden.
Abstract
Bund und Kantone wollen noch konsequenter reagieren, wenn sich Personen aus dem Asyl- oder Ausländerbereich kriminell verhalten. Sie setzen eine von der KKJPD initiierte, gemeinsame Taskforce ein, welche in dringlichen Fällen alle verfügbaren Zwangsmassnahmen ausschöpfen soll. Der Asylausschuss von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden hat das Pilotprojekt am 3. April 2025 bewilligt. Es startet im Juni 2025 und dauert vorerst ein Jahr. Parallel dazu werden die rechtlichen Bestimmungen für die Inhaftierung solcher Personen im Hinblick auf eine Ausschaffung überprüft. Das Ziel ist, solche Inhaftierungen zu vereinfachen.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im April 2025 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter