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Wissenschaftliche Beiträge DOI: 10.38023/57446a24-6d92-418b-b900-e5ba7b284f91

Der Schutz von Frauen gegen Gewalt und häusliche Gewalt in der Europäischen Union

Eine Analyse der Vorgaben der neuen EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Melanie Berger
Sarah Progin-Theuerkauf
Rechtsgebiete:

Ausländer- und Asylrecht

Zitiervorschlag: Melanie Berger / Sarah Progin-Theuerkauf, Der Schutz von Frauen gegen Gewalt und häusliche Gewalt in der Europäischen Union, in: Jusletter 26. Mai 2025

Gewalt gegen Frauen und Mädchen gehört weltweit zu den am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Um wirksam dagegen vorzugehen, hat die EU 2024 die Richtlinie (RL) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angenommen. Dadurch wird auf Unionsebene ein Ordnungsrahmen mit einheitlichen Mindeststandards geschaffen. Der Beitrag erläutert die Grundzüge der RL 2024/1385 mit einem Fokus auf den Migrationskontext und bewertet diese. Zudem werden weitere völkerrechtliche Abkommen zum Schutze von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt beleuchtet und punktuell wird auf die Situation in der Schweiz eingegangen.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Gewalt gegen Frauen im Migrationskontext
  • 3. Die Grundzüge der neuen EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
    • 3.1. Beweggründe für den Erlass der Richtlinie 2024/1385
      • 3.1.1. Zahlen und Fakten zu Gewalt gegen Frauen
      • 3.1.2. Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025
      • 3.1.3. Neue unionsweite Erhebung 2020–2024 zu Gewalt gegen Frauen
    • 3.2. Wesentliche Elemente der Richtlinie
      • 3.2.1. Definition von Straftaten im Bereich der sexuellen Ausbeutung und Cyberkriminalität
      • 3.2.2. Opferschutz und Justizzugang
      • 3.2.3. Opferhilfe
      • 3.2.4. Prävention und frühzeitiges Eingreifen
      • 3.2.5. Koordinierung und Zusammenarbeit
  • 4. Bewertung der RL 2024/1385
    • 4.1. Allgemeine Bemerkungen
    • 4.2. Festlegung von unionsweiten Straftaten
    • 4.3. Opferrechte, Justizzugang und intersektionelle Diskriminierung
    • 4.4. Fehlender Schutz für Migrantinnen ohne sicheren Aufenthaltsstatus
    • 4.5. Fehlende menschenrechtliche Dimension, keine Regelung Aufenthaltsbewilligung, kein Einbezug von Geschlechtsidentität und unzureichender Schutz gegen Gewalt am Arbeitsplatz
  • 5. Internationale Abkommen zum Schutze der Frauen
    • 5.1. Die Istanbul-Konvention
    • 5.2. EMRK und Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
  • 6. Zur Rechtslage in der Schweiz
    • 6.1. Allgemeine Hinweise
    • 6.2. Revision von Art. 50 AIG (Nachehelicher Härtefall, u.a. bei häuslicher Gewalt und Zwangsheirat)
    • 6.3. Situation von weiblichen Flüchtlingen in der Schweiz
  • 7. Fazit
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