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Anpassung der Subventionsdauer bei Statuswechsel von vorläufig Aufgenommenen
Rechtsgebiete:
Ausländer- und Asylrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Anpassung der Subventionsdauer bei Statuswechsel von vorläufig Aufgenommenen, in: Jusletter 2. Juni 2025
An seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 hat der Bundesrat Anpassungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen verabschiedet. Einerseits soll als Folge der Praxisänderung Afghanistan bei einem Statuswechsel die bisherige Subventionsdauer an die neue Abgeltungsdauer angerechnet werden. Der Bund richtet demnach den Kantonen die Bundessubventionen neu noch während maximal fünf Jahren aus. Andererseits sollen die bereits heute vorkommenden Konstellationen für die Ausrichtung der Nothilfepauschalen im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S künftig auf Verordnungsstufe geregelt werden.