Urteilsbesprechungen DOI: 10.38023/2d7d1395-fa81-49fd-936f-f7d754790887

Die UberEats-App und die UberTaxi-App als «Einsatzbetrieb» im Sinne der Personalverleihgesetzgebung

Kurt Pärli
Kurt Pärli
Rechtsgebiete:

Arbeitsrecht

Zitiervorschlag: Kurt Pärli, Die UberEats-App und die UberTaxi-App als «Einsatzbetrieb» im Sinne der Personalverleihgesetzgebung, in: Jusletter 2. Juni 2025

Aktuelle Episode in der «Uber/UberEats Serie»: Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidungen des Genfer Kantonsgerichts, wonach die Betreiberinnen der UberEats-App als Einsatzbetriebe im Sinne der Personalverleihgesetzgebung zu qualifizieren sind. Es stellen sich auch Fragen des anwendbaren Gesamtarbeitsvertrages. Der Beitrag stellt den Kontext der Urteile dar, ordnet sie ein in die bisherige «Uber-Rechtsprechung» und thematisiert die Auswirkungen. Der Fokus der folgenden Ausführungen wird auf das UberEats-Urteil gelegt.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Zum Kontext der Urteile
  • 2. Entscheid des Bundesgerichts 2C-46/2024
    • 2.1. Sachverhalt, Instanzenzug und Entscheid
    • 2.2. Zusammenfassende Auszüge aus den Erwägungen
      • 2.2.1. Prozessuales
      • 2.2.2. (Keine) Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Untersuchungsmaxime
      • 2.2.3. (Keine) offensichtlich unrichtige und unvollständige Sachverhaltsfeststellung
      • 2.2.4. Personalverleih oder nicht?
  • 3. Entscheid des Bundesgerichts 2C_220/2024
  • 4. Bemerkungen
    • 4.1. Einordnung in die bisherige «Uber-Rechtsprechung»
    • 4.2. Anwendbarere Gesamtarbeitsverträge
    • 4.3. Anwendung des AVG auf Plattformgeschäfte im Allgemeinen
      • 4.3.1. Bestimmungen über den Personalverleih
      • 4.3.2. Bestimmungen über die Personalvermittlung
    • 4.4. Worauf es ankommt…
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Für Campus registrieren? Mehr dazu
Login Poster