In der Schweiz soll auch für Iranerinnen und Iraner Schweizer Recht gelten
Ausländer- und Asylrecht, Familienrecht. Eherecht, Erbrecht
Zitiervorschlag: Jurius, In der Schweiz soll auch für Iranerinnen und Iraner Schweizer Recht gelten, in: Jusletter 23. Juni 2025
Für Iranerinnen und Iraner, die in der Schweiz leben, soll im Personen-, Familien- und Erbrecht künftig grundsätzlich schweizerisches Recht gelten. An seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und Iran in die Vernehmlassung gegeben.