Inkraftsetzung der gesetzlichen Grundlagen für die Prümer Zusammenarbeit und das Eurodac-Protokoll
Strafrecht, Ausländer- und Asylrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Inkraftsetzung der gesetzlichen Grundlagen für die Prümer Zusammenarbeit und das Eurodac-Protokoll, in: Jusletter 23. Juni 2025
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 die Inkraftsetzung der für die Umsetzung der Prümer Zusammenarbeit erforderlichen Gesetzesänderungen beschlossen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht einen effizienten grenzüberschreitenden Austausch von DNA-Profilen, Fingerabdrücken sowie Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten mit verschiedenen europäischen Staaten zur Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität. Zudem hat der Bundesrat die Inkraftsetzung der nötigen Gesetzesänderungen zum Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf die Eurodac-Datenbank (Fingerabdrücke von Asylbewerbern) zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus beschlossen.
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