Liebe Leser*innen
In dieser ersten Ausgabe nach der Sommerpause widmet sich Kim Hügli der Beweiswürdigung von Privatgutachten, die seit der ZPO-Revision als Urkunden im Beweismittelkatalog der Zivilprozessordnung enthalten sind. Die Autorin definiert, was als Privatgutachten gilt, zeigt auf, wo die kritischen Themen bei deren Würdigung liegen, und schliesst mit Empfehlungen für Prozessparteien und Gutachtenstellen.
Daraufhin befassen sich Sandra Husi-Stämpfli, Jutta Sonja Oberlin und Sarah von Hoyningen-Huene mit dem Schutz vulnerabler Personen im KI-Kontext. Sie analysieren anhand von Beispielen wie einem Punktesystem für Schüler*innen und einer KI-gestützten Sturzprävention in Alters- und Pflegeinstitutionen, wie die DSGVO, die EU-KI-Verordnung und das Schweizer Recht zusammenspielen und worauf beim Einsatz von KI-Instrumenten besonders zu achten ist.
Maria Price schliesslich untersucht das Zusammenspiel von Creative-Commons-Lizenzen und Datenschutz im Schienengüterverkehr in der EU. Sie beschreibt, wie der Informationsaustausch im Schienenverkehr stattfindet, analysiert die verschiedenen Lizenztypen und kommt letztlich zum Schluss, dass allenfalls für den Eisenbahnsektor zugeschnittene Alternativen für den Datenaustausch herangezogen werden müssen.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Martina Plüss
Editions Weblaw
Abstract
Mit der Revision der ZPO wurden Privatgutachten ausdrücklich als Urkunden in den Beweismittelkatalog aufgenommen. Die Gerichte sind seither verpflichtet, deren Beweiskraft zu beurteilen. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Dieser Beitrag will eine Orientierungshilfe hierfür schaffen. Ein hier herausgearbeiteter Fragenkatalog soll die Gerichte bei einer systematischen Beweiswürdigung unterstützen und zugleich Prozessparteien und ihren Vertretern aufzeigen, worauf bei Privatgutachten zu achten ist.
Abstract
Künstliche Intelligenz birgt besondere Risiken für vulnerable Personen – etwa Kinder, ältere Menschen oder sozial Benachteiligte. Die Autorinnen beleuchten am Beispiel von drei praxisnahen Szenarien, wie sich der Einsatz von KI auf diese Gruppen auswirkt. Sie analysieren das Zusammenspiel der DSGVO und der EU-KI-Verordnung sowie die aktuelle Rechtslage in der Schweiz. Im Fokus stehen dabei datenschutzrechtliche Pflichten, rechtliche Grauzonen und der Reformbedarf beim Schutz der Schwächsten.
Abstract
Der vorliegende Artikel untersucht die Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) im Zusammenhang mit Daten in telematischen Anwendungen des Schienengüterverkehrs in der EU. Während CC-Lizenzen typischerweise für kreative Werke zur Anwendung gelangen, wirft ihre Nutzung im Bereich von rohen, operationellen und potenziell sensitiven Transportdaten rechtliche sowie funktionale Fragestellungen auf. Eine Analyse der Lizenztypen (BY, SA, ND, NC) zeigt Risiken insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz, die operationale Integrität, bestehende Vertragsbeziehungen sowie das Änderungsmanagement auf. Der Artikel gelangt zum Schluss, dass CC-Lizenzen für diesen spezifischen Anwendungsbereich nur bedingt geeignet sind und mit regulatorischen Anforderungen unter Umständen nicht in Einklang stehen. Es wird angeregt, alternative Datenfreigabemodelle zu prüfen, die den branchenspezifischen Rahmenbedingungen des Schienengüterverkehrs Rechnung tragen. (xf)
Abstract
EGMR – The case of Semenya v. Switzerland (application no. 10934/21) concerned an international-level South African athlete who complained about a set of regulations issued by World Athletics («the DSD Regulations») requiring her to decrease her natural testosterone level in order to be allowed to take part in international competitions in the female category, and about the rejection of her legal actions challenging those regulations before the Court of Arbitration for Sport (CAS) – which has its seat in Switzerland – and then the Swiss Federal Supreme Court. (Application no. 10934/21)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Organspenders teilweise gut, der vom obligatorischen Krankenpflegeversicherer (Krankenkasse) der Organempfängerin Ersatz von Erwerbsausfall rund 10 Jahre nach erfolgter Nierentransplantation fordert. Das Bundesverwaltungsgericht muss prüfen, ob gestützt auf das Transplantationsgesetz ein Anspruch auf Ersatz des von ihm geltend gemachten Erwerbsausfalls besteht. (Urteil 9C_121/2024)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Abweisung eines Antrags, ein KI-System im Patentregister als Erfinder einzutragen. Erfinder kann jedoch sein, wer im Prozess der künstlichen Intelligenz (KI) mitwirkt und das Vorliegen der Erfindung erkennt. Insofern wurde die Beschwerde gutgeheissen (Urteil B-2532/2024)
Abstract
Mit Verfügung vom 29. Januar 2025 schloss der EDÖB seine Untersuchung gegen die Cembra Money Bank AG (Cembra) ab. Im Verfahren beurteilte der EDÖB die gesetzlichen Fristen für die Bearbeitung von Auskunftsgesuchen sowie die zu erteilende Auskunft der bearbeiteten Personendaten als solche. Das Unternehmen wurde aufgefordert, allen Personen, die bisher auf Auskunftsbegehren lediglich eine standardisierte Antwort erhalten haben, die bearbeiteten Personendaten als solche mitzuteilen.
Abstract
Die Wettbewerbskommission (WEKO) beurteilt gemeinsam verhandelte Rabatte im Rahmen einer Einkaufskooperation zwecks Erzielung von Gegenmacht und tieferen Verkaufspreisen als effizient. Unzulässig sind jedoch intransparente und wettbewerbsverzerrende Rückvergütungen.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im August 2025 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter