Medienmitteilungen
Bundesrat verlängert die Winterreserveverordnung bis 2030
Rechtsgebiete:
Energie- und Umweltrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Bundesrat verlängert die Winterreserveverordnung bis 2030, in: Jusletter 3. November 2025
Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 die Winterreserveverordnung bis Ende 2030 verlängert. Dadurch können die Verträge der bestehenden Reservekraftwerke weitergeführt werden, bis die Regelungen zur thermischen Stromreserve im Stromversorgungsgesetz in Kraft treten. Ab 2030 sollen die geplanten neuen Reservekraftwerke zur Verfügung stehen.
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