Protokollierung bei der Bearbeitung von Personendaten durch den Bund: angepasste Regeln ab Dezember 2025
Datenschutz
Zitiervorschlag: Jurius, Protokollierung bei der Bearbeitung von Personendaten durch den Bund: angepasste Regeln ab Dezember 2025, in: Jusletter 3. November 2025
Wenn Bundesorgane besonders sensitive Personendaten automatisiert bearbeiten, müssen sie dies in jedem Fall protokollieren. Bei der Bearbeitung von weniger sensitiven Personendaten entscheidet künftig eine Risikoanalyse darüber, ob und wie detailliert die Bearbeitung protokolliert werden muss. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29.Oktober 2025 entschieden, die entsprechenden Änderungen der Datenschutzverord-nung auf den 1. Dezember 2025 in Kraft zu setzen.
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