Sehr geehrte Leser*innen
Die «Jahrhundertfusion» von UBS und CS im Jahr 2023 beschäftigt die Öffentlichkeit nach wie vor. Dies wird sich in den nächsten Jahren nicht ändern, sind doch mit der Fusion nicht nur Folgen für die Grossbank, sondern auch für den ganzen Bankenplatz verbunden. Nach Übersichten zur Transaktion und zu einigen Gerichtsverfahren (z.B. «AT-1») geht Peter V. Kunz in seinem Beitrag Das Ende der Credit Suisse: Regulierungstsunami für Banken und Bankbehörden? auf aktuell und heftig debattierte Regulierungsvorschläge ein: Eigenkapitalvorschriften, Senior Management Regime, Bussenkompetenz der FINMA etc. Grundlegend betroffen sein könnten durch die künftige schweizerische Bankregulierung die Banken, die Banker*innen, die Bankaktionär*innen und die Bankenbehörden.
Solange sie von nebensächlicher Bedeutung sind, können positive Leistungspflichten mit Dienstbarkeiten (wie Nutzungs- oder Gebrauchsrechte) verbunden werden. Seit Jahrzehnten stellt sich dabei die Frage, wer mit welcher Reichweite verpflichtet werden kann. Der Aufsatz von Katja Kunz titelt Nebensächliche Verpflichtungen bei Dienstbarkeiten und erläutert zunächst die dogmatischen Grundlagen solcher Verpflichtungen, beleuchtet sodann die Streitfrage um ihre Bindungswirkung und zeigt schliesslich die Konsequenzen für die Praxis auf.
Das Aufkommen von Deepfakes in Gerichten stellt eine echte Gefahr für die Rechtspflege dar. Da sie für das menschliche Auge nicht mehr zu erkennen sind, können KI-Detektoren eine wertvolle Hilfe sein. Diese Tools werfen zahlreiche Fragen hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Validität und der Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung auf. Solange diese Tools nicht denselben rechtlichen Vorschriften unterliegen wie forensische Sachverständige, birgt ihr Einsatz in Strafverfahren die Gefahr von Justizirrtümern. In ihrem Beitrag Deepfake Detectors in Criminal Proceedings: Technical and Legal Challenges empfiehlt Raluca Enescu konkrete Massnahmen zur Wahrung der Integrität der Justiz.
In Zeiten immer besserer KI-Module stellt sich die Frage nach dem Recht an der eigenen Stimme dringender. Herbert Pfortmüller hat eine Rezension der Masterarbeit von Christoph Engel-Bunsas geschrieben. Schon Maria Callas hatte in den 1980er Jahren gegen die Verbreitung von Tonaufnahmen geklagt, die ohne ihre Zustimmung aufgezeichnet wurden. Das Interesse am Thema und die damit verbundenen Fragen, ob und wie sich die Rechte an der eigenen Stimme schützen lassen können, kommt beim Autor daher, dass Engel-Bunsas selber Erfahrung als professioneller Sänger (Bariton) hat. Die Arbeit bringt für den mit dem Immaterialgüterrecht Vertrauten Erkenntnisse, auch wenn das Schweizer Recht nur am Rande gestreift wird. Das hat nicht zuletzt damit zu tun, dass hierzulande schlicht fast gar nichts zum Thema zu finden ist.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Stephan Kilian
Editions Weblaw
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Abstract
Die «Jahrhundertfusion» von UBS und CS im Jahr 2023 beschäftigt die Öffentlichkeit nach wie vor. Dies wird sich in den nächsten Jahren nicht ändern, sind doch mit der Fusion nicht nur Folgen für die Grossbank, sondern für den ganzen Bankenplatz verbunden. Nach Übersichten zur Transaktion und zu einigen Gerichtsverfahren (z.B. «AT-1») wird auf aktuell und heftig debattierte Regulierungsvorschläge eingegangen: Eigenkapitalvorschriften, Senior Management Regime, Bussenkompetenz der FINMA etc. Grundlegend betroffen sein könnten durch die künftige schweizerische Bankregulierung die Banken, die Banker, die Bankaktionäre und die Bankenbehörden.
Abstract
Solange sie von nebensächlicher Bedeutung sind, können positive Leistungspflichten mit Dienstbarkeiten verbunden werden. Seit Jahrzehnten stellt sich dabei die Frage, wer mit welcher Reichweite verpflichtet werden kann. Dieser Beitrag erläutert zunächst die dogmatischen Grundlagen solcher Verpflichtungen, beleuchtet sodann die Streitfrage um ihre Bindungswirkung und zeigt schliesslich die Konsequenzen für die Praxis auf.
Abstract
Das Aufkommen von Deepfakes in Gerichtsverfahren stellt eine echte Gefahr für die Rechtspflege dar. Da sie vom menschlichen Auge kaum mehr erkannt werden können, bieten KI-gestützte Detektoren eine potenziell wertvolle Unterstützung. Dennoch werfen diese Instrumente erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Validität sowie der Wahrung der Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung auf. Solange sie nicht denselben rechtlichen Anforderungen unterliegen wie forensische Sachverständige, birgt ihr Einsatz im Strafverfahren das Risiko von Justizirrtümern. Im vorliegenden Beitrag werden konkrete Massnahmen zur Sicherung der Integrität der Justiz vorgeschlagen. (xf)
Abstract
In Zeiten immer besserer KI-Module stellt sich die Frage nach dem Recht an der eigenen Stimme dringender. Christoph Engel-Bunsas hat sich diesen Fragen gewidmet: Was ist die eigene Stimme und wie lassen sich die Rechte daran schützen? Schon Maria Callas hatte in den 1980er Jahren gegen die Verbreitung von Tonaufnahmen geklagt, die ohne Ihre Zustimmung aufgezeichnet wurden.
Abstract
Personen, die als Jugendliche einen Mord begangen haben, können neu im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen direkt im Anschluss an eine jugendstrafrechtliche Sanktion verwahrt werden. Dieser Entscheid und weitere Informationen werden im Strafregister-Informationssystem VOSTRA eingetragen. Die dazu notwendigen Änderungen der Strafregisterverordnung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 Änderungen des Landesversorgungsgesetzes (LVG) gutgeheissen. Gleichzeitig hat er die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Teilrevision ihrer gesetzlichen Basis soll die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) an aktuelle Anforderungen anpassen und für künftige Krisen stärken.
Abstract
Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2026 eine Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) in Kraft. Die sogenannte Vorlage B umfasst Bestimmungen zum Koordinierten Sanitätsdienst, dem Koordinierten Verkehr und den kantonalen Notfalltreffpunkten sowie allgemeine Bestimmungen zum Zivilschutz. Die Massnahme zur Verbesserung der Zivilschutzbestände umfasst die erneute Anhebung des Endes der Schutzdienstpflicht auf das 40. Altersjahr. Die Inkraftsetzung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 beschlossen.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im November 2025. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.
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