Engagierte Verteidigung als radikaldemokratische Praxis zur Verteidigung der Verteidigung
Stephan Bernard
Zitiervorschlag: Stephan Bernard, Welcher Dienst am Recht?, in: Jusletter 1. Dezember 2025
Die konsequent einseitige Verteidigung entstand vor rund 50 Jahren nicht aus rechtsstaatlicher Pflicht, sondern als radikaldemokratische Praxis. Engagierte Verteidigung kann sich aber auch heute nicht darin erschöpfen, Macht im Einzelfall zu begrenzen, sondern stellt Herrschaft insgesamt in Frage. Sie kämpft damit stets an den Bruchlinien der Demokratie und des Rechtsstaats; und verteidigt damit gleichzeitig die Verteidigung selbst.
Inhaltsverzeichnis
1. Geschichtslektion und Gegenwart
2. Konsens zum heutigen Verteidigungsverständnis
3. Verteidigung zwischen Machtlimitierung im Einzelfall und Herrschaftskritik über den Einzelfall hinaus
4. Verteidigung der Verteidigung über den Einzelfall hinaus
5. Streitbare Jurist:innen – eine andere Tradition
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