Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung
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2. Änderungen des kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsrechts
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2.1. Neue Rügefrist von 60 Tagen
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2.1.1. Einleitung
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2.1.2. Geltungsbereich
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2.1.2.1. Fahrniskauf (Art. 201 Abs. 4 OR)
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2.1.2.2. Grundstückkaufverträge (Art. 219a Abs. 1 OR)
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2.1.2.3. Werkverträge über ein unbewegliches Werk
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2.1.2.4. Werkverträge über ein bewegliches Werk
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2.1.2.5. Werkverträge über ein (bewegliches Plan-)Werk mit einem Architekten oder Ingenieur
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2.1.3. Einseitig zwingende Ausgestaltung der 60-tägigen Rügefrist
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2.2. Änderungen im Zusammenhang mit dem Nachbesserungsrecht
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2.2.1. Unentgeltliches Verbesserungsrecht des Käufers eines Grundstücks mit einer Baute
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2.2.2. Zwingendes Nachbesserungsrecht des Bestellers einer Baute
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2.3. Verjährungsrechtliche Änderungen
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2.3.1. Einseitig zwingende Verjährungsfrist von fünf Jahren zugunsten des Grundstückkäufers
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2.3.2. Einseitig zwingende Verjährungsfrist von fünf Jahren zugunsten des Bestellers
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3. Übergangsrecht