MedienmitteilungenSozialversicherungs- und Gesundheitsrecht
Zur Finanzierung der Gesundheitskosten von Inhaftierten
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Zur Finanzierung der Gesundheitskosten von Inhaftierten, in: Jusletter 15. Dezember 2025
An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet. Damit sollen künftig alle inhaftierten Personen in der Schweiz obligatorisch krankenversichert sein. Dies gewährleistet die medizinische Gleichbehandlung im Freiheitsentzug, wie es die Bundesverfassung vorsieht. Die Kantone können dabei die Wahl des Versicherers und des Versicherungsmodells für die inhaftierten Personen einschränken.
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