La validité matérielle des initiatives populaires en droit fédéral
Etude du droit actuel à la lumière de la pratique récente, perspectives et opinions
Das Ziel dieser kurzen Studie über die Volksinitiative ist ein Doppeltes. Zunächst versucht sie, drei Fragen zu beantworten: Welche Auslegungsmöglichkeiten gibt es für den Begriff des ius cogens? Ist die Aufzählung der Bedingungen für die Gültigkeit des Artikels 139 Abs. 3 der Bundesverfassung abschliessend? Ist die Praxis der Bundesbehörden ausreichend begründet? Dann wird gezeigt, dass die (Wieder-)Vereinigung zwischen dem Recht der Volksinitiative und der bedingungslosen Achtung der Grundrechte möglich ist.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare