Begebungsarten des Schuldbriefes
Theoretischer Überblick und praktische Aspekte
Mit der ZGB-Teilrevision, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Sicherungsübereignung gesetzlich verankert; sie wird seither als Begebungsart des Schuldbriefes vermutet und tritt damit anstelle der früheren Vermutung der Novation. Die Gesetzesrevision hat ausserdem die Entwicklung des Konzepts der treuhänderischen Verwaltung von Register-Schuldbriefen ermöglicht. Im Beitrag soll in einem ersten Schritt der Begriff der Begebungsarten eingeführt und erläutert werden. Danach wird vordergründig auf die rechtliche Konzeption und die praktische Relevanz der einzelnen Begebungsarten eingegangen.
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