Massnahmen für einen besseren Rechtsschutz im Schweizer Zivilprozess
Das Gebot effektiven Rechtsschutzes ist ein ganz wesentliches Charakteristikum eines Rechtsstaates. Es ist deshalb sehr beunruhigend, dass in der Schweiz im Bereich des Zivilprozessrechts, also hinsichtlich der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche, das rechtsstaatliche Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht umfassend erfüllt wird. In diesem Beitrag wird ein Massnahmenkatalog diskutiert, der im Ergebnis dazu führen würde, dass bei sachgemässer Vorgehensweise das mit einer Klage verbundene Gesamtkostenrisiko gegenüber der heutigen Situation deutlich reduziert wäre.
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