Medienförderung ist Pflicht
Die Informationsfreiheit garantiert die Verfügbarkeit von vielfältiger Information.
Die Vielfalt redaktioneller Information bricht rasant zusammen, und der Markt hält diesen Zerfall nicht auf. Der Autor zeigt, wie dies den Staat verpflichtet, die Verfügbarkeit von Information aktiv zu fördern. Die Informationsfreiheit beinhaltet den Anspruch auf genügend verfügbare Informationsquellen, um sich frei eine Meinung zu bilden. Das Grundrecht könnte künftig auch gerichtlich eingefordert werden. Das geplante Gesetz über elektronische Medien füllt die Lücke nicht. Es stehen dabei der Bund und die Kantone weitgehend parallel in der Pflicht, wie der Autor in einem Beitrag aufzeigt, der am 2. Juli 2018 erscheinen wird.
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