Die Datenschutzgrundverordnung im Kontext von Art. 271 StGB
Die Datenschutzgrundverordnung knüpft neu an der betroffenen Person an und nicht mehr am Verantwortlichen, was zu einer extraterritorialen Wirkung führt. Kommt es zu einem DSGVO-Verstoss durch ein Schweizer Unternehmen, erachten sich die EU-Aufsichtsbehörden als zuständig und führen unter Durchbrechung des Territorialitätsprinzips eine Datenschutzuntersuchung durch. Auf der anderen Seite schützt Art. 271 StGB die Souveränität der Schweiz und verbietet hoheitliche Handlungen einer ausländischen Behörde in der Schweiz. Es stellt sich die Frage, ob die Mitwirkung an einer Datenschutzuntersuchung ein Strafverfahren in der Schweiz auslösen könnte.
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