Anerkennung einer deutschen Restschuldbefreiung
Die revidierten Art. 166 ff. IPRG sind auf den 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Anhand eines konkreten Sachverhalts wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen eine deutsche Restschuldbefreiung in der Schweiz anerkannt werden könnte. Diskutiert werden die Möglichkeit der vorfrageweisen Anerkennung und – als Rechtsfolge der Anerkennung – die Frage des anwendbaren Rechts (Schweizer Recht oder lex fori concursus).
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