Ist es bereits ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, wenn Personen, die von einem gestohlenen Telefon angerufen werden, ermittelt und der Polizei bekanntgegeben werden? Ein spanischer Ermittlungsrichter befand ja, dies sei ein schwerer Eingriff. Anders wurde dies vom europäischen Gerichtshof beurteilt, der einen schweren Eingriff erst dann als gegeben erachtet, wenn auch Dauer des Anrufes und Inhalt bekanntgegeben werden.
