Jusletter 2. Juni 2008
Anzahl Artikel: 23
Patrick von Hahn
Im Rahmen der
Sicherheitsmassnahmen anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 setzen
die schweizerischen Polizeibehörden eine Reihe neuer Formen und Mittel der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ein. Noch vor Anwendung des
Schengen-Assoziierungsabkommens kommt es dabei im Bereich der Prävention von
Gewalt zu einer Vernetzung polizeilicher Massnahmen zwischen der Schweiz und
verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU. Dabei werden die Freiheitsrechte der
Betroffenen teilweise massiv beschränkt. Zudem ist bei hoheitlichen Einsätzen
ausländischer Polizeikräfte in der Schweiz fraglich, ob eine genügende
gesetzliche Grundlage besteht.
Sprache: deutsch, ca. 3800 Wörter
François Vouilloz
In den letzten Jahren hat
die Gewaltbereitschaft bei Sportveranstaltungen erheblich zugenommen. Als
Reaktion darauf wurden in der Schweiz Verwaltungsmassnahmen gegen den
Hooliganismus ergriffen. Im Rahmen dieser Problematik untersucht der Autor
das richterliche Stadion- und Perimeterverbot als Verhaltensvorschrift im
Falle der bedingten Strafe nach Art. 44 Abs. 2 StGB. Diese
Massnahme unterscheidet sich vom Rayonverbot gemäss Art. 24b Abs. 1
BWIS. (dh)
Sprache: französisch, ca. 9348 Wörter
Nicolas Dutoit
In letzter Zeit ist es
vermehrt zu Zwischenfällen in Fussball- und Hockeystadien gekommen. Medien
und Politik haben die Zusammenstösse ausgiebig kommentiert und damit –
verstärkt durch die bevorstehende Fusball-Europameisterschaft 2008 –
ein grosses Echo in der Bevölkerung ausgelöst. Im vorliegenden Beitrag wird
vorab die internationale Selbstregulierung im Fussball vorgestellt, gefolgt
von einer näheren Betrachtung der Situation in der Schweiz inklusive der
möglichen Massnahmen, um den Sicherheitsproblemen innerhalb und in
unmittelbarer Umgebung der Stadien zu begegnen. (dh)
Sprache: französisch, ca. 4219 Wörter
Morgane Crevoisier / Nathalie
Albrecht / Guillaume Raboud / Crystel Graf / Patricia Barroso / Charlotte
Wernli / Simon Geinoz
Der nachfolgend
wiedergegebene Schiedsspruch ist das von Masterstudenten erarbeitete Ergebnis
eines Seminars an der Universität Neuenburg zum Thema Sportrecht. Der ihnen
vorgelegte fiktive Tatbestand lautete folgendermassen: «Wir schreiben den 18.
Juni 2008 und die Euro läuft auf Hochtouren. Im Laufe des Matchs
Niederlande-Frankreich am 13. Juni 2008, der für die Gruppe C zählt, kam
es zu Zwischenfällen. Ein Teil des holländischen Publikums hat rassistisch
angehauchte Töne (Affenschreie) imitiert, sobald gewisse Spieler des
französischen Teams in Ballbesitz waren. Das Endresultat der Partie lautet
2:2. Beide Mannschaften sind für die Finalrunde qualifiziert, Frankreich als
Gruppenerster und die Niederlande aufgrund des im Vergleich zu Italien
besseren Torverhältnisses. Am 19. Juni annuliert die Berufungsinstanz der
UEFA den Entscheid der Disziplinarkommission und sanktioniert den
holländischen Verband mit einer Geldstrafe von CHF 50’000 sowie dem
Entzug eines Punktes, was zur Folge hat, dass Italien anstelle der
Niederlande für die nachfolgende Runde qualifiziert ist.» (dh)
Sprache: französisch, ca. 4088 Wörter
Dr. iur. Rainer Cherkeh /
Gunars Urdze
Das Thema Doping begleitet
nahezu jedes sportliche Grossereignis. Auch anlässlich der
Fussball-Europameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz stellt sich
deshalb die Frage, wie Dopingvergehen im Fussball festgestellt und geahndet
werden. Die Betrachtung der möglichen Konsequenzen für die betroffenen
Mannschaften anhand eines fiktiven Fallbeispiels und die Frage der
Vereinbarkeit der diesbezüglich massgeblichen Vorschriften der UEFA mit dem
sog. Bestimmtheitsgebot stehen dabei im Mittelpunkt dieses Beitrages. Die
Autoren kommen zum Schluss, dass die bei der UEFA EURO 2008 geltenden
Anti-Doping-Bestimmungen zwar in Bezug auf Dopingvergehen einzelner Spieler
ausreichend differenziert sind und transparente Sanktionsandrohungen
enthalten, hinsichtlich der möglichen Rechtsfolgen für die betroffenen
Mannschaften aber nicht hinreichend bestimmt und somit letztlich unwirksam
sind.
Sprache: deutsch, ca. 5192 Wörter
Cédric Aguet
Die Frage des anwendbaren
Rechts bei Disziplinarstreitigkeiten im Sport wird sowohl vom Tribunal
Arbitral du Sport (TAS) als auch vom Bundesgericht selten genau geprüft.
Angesichts der bevorstehenden sportlichen Grossereignisse wird im
vorliegenden Beitrag diese Frage im Zusammenhang mit der Euro 2008 näher
untersucht. Es wird versucht, die Zulässigkeit und Tragweite einer zwingenden
Rechtswahlklausel in den Statuten eines internationalen Sportverbandes ohne
ideellen Zweck einerseits und in einer schiedsgerichtlichen Verfahrensordnung
andererseits einzuschätzen. (dh)
Sprache: französisch, ca. 10731 Wörter
Philippe Frésard
Auf dem Gebiet der
Disziplinarstrafen hat sich in den letzten Monaten in der Schweiz sowohl beim
Eishockey als auch beim Fussball einiges getan. Der vorliegende Beitrag
analysiert eingehend die aktuellen Regelungen dieser beiden Sportarten,
darunter die Verfahrenseröffnung bei Entscheiden, die sich auf Fernsehbilder
stützen, und die aufschiebende Wirkung bei Weiterziehung der Entscheide.
(dh)
Sprache: französisch, ca. 3392 Wörter
Grégoire Mangeat / Nicolas
Bulle
Am 31. Januar 2008 hat das
Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ein Urteil zur Berechnung der Entschädigung
bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages ohne wichtige Gründe und ausserhalb
der von der FIFA vorgesehenen Schonzeiten gefällt. Nach einer kurzen
Zusammenfassung kommentieren die Autoren den Entscheid. (dh)
Sprache: französisch, ca. 4004 Wörter
Jurius
BGer – Ein
australischer Drogengrosshändler erhält eine halbe Million Dollar zurück, die
er vor über 20 Jahren auf einem Schweizer Bankkonto deponiert hat. Das
Bundesgericht hat die von der Bundesanwaltschaft verfügte Einziehung
aufgehoben.
Sprache: deutsch, ca. 233 Wörter
Jurius
BGer – Ein
mutmasslicher Heroin-Grosshändler, der sich ab dem 18. August 2008 vor dem
Bundesstrafgericht verantworten muss, bleibt in Untersuchungshaft. Das
Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Er soll mit 1400 Kilo Heroin
gehandelt haben.
Sprache: deutsch, ca. 193 Wörter
Jurius
BGer – Der Beginn der
Kündigungsfrist gemäss Art. 336c Abs. 2 OR ist durch Rückrechnung
vom Endtermin aus zu bestimmen. Das Bundesgericht hat damit ein kürzlich
ergangenes Urteil, wonach beim zeitlichen Kündigungsschutz die
Kündigungsfrist stets mit der Zustellung der Kündigung bzw. am darauf
folgenden Tag zu laufen beginne, korrigiert.
Sprache: französisch, ca. 290 Wörter
Jurius
BGer – Ihre
ungefragte verbale Einmischung bei einer Streitvermittlung durch die Polizei
kommt eine Bernerin teuer zu stehen. Das Bundesgericht hat ihre Verurteilung
zu 300 Franken Busse wegen Hinderung einer Amtshandlung bestätigt.
Sprache: deutsch, ca. 216 Wörter
Jurius
BGer – Die Zürcher
Kantonalbank (ZKB) muss der SAirGroup in Nachlassliquidation 80,5 Mio. Fr.
zahlen. Laut Bundesgericht hat die SAirGroup die ZKB mit der Rückzahlung
eines Kredits in dieser Höhe kurz vor dem Grounding begünstigt.
Sprache: deutsch, ca. 365 Wörter
Jurius
BVGer – Das
Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Entscheid vom 14. Februar 2008
ausführlich mit der intertemporalen Regel von Art. 126 AuG
auseinandergesetzt.
Sprache: deutsch, ca. 69 Wörter
Jurius
BStGer – Das
Bundesstrafgericht erachtet Auslieferungen in den unabhängigen Staat Kosovo
grundsätzlich als möglich. Es hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der
einen Doppelmord begangen haben soll. Seine Auslieferung hatte die
UNO-Verwaltung beantragt.
Sprache: deutsch, ca. 6396 Wörter
Jurius
Die vorläufige Prüfung
ergibt Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss die Möglichkeit für eine
kollektive Marktbeherrschung eröffnet. Diese allfällige gemeinsame
Marktbeherrschung besteht zwischen der neu gegründeten Brauereigruppe
Heineken/Eichhof und der grössten schweizerischen Brauereigruppe
Carlsberg/Feldschlösschen. Deshalb unterzieht die Wettbewerbskommission
(Weko) den Zusammenschluss einer vertieften Prüfung.
Sprache: deutsch, ca. 116 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat die
Botschaft zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zuhanden des
Parlaments verabschiedet. Die Änderungen betreffen die Leistungen und die
Durchführung der Versicherung sowie die Organisation und Nebentätigkeiten der
SUVA.
Sprache: deutsch, ca. 353 Wörter
Jurius
Infolge der Ausweitung des
Geltungsbereichs des revidierten Lugano-Übereinkommens auf die neuen
EU-Staaten werden Unternehmen und Konsumenten in der Schweiz bei Geschäften
in Europa mehr Rechtssicherheit geniessen. Der Bundesrat hat am 30. Mai 2008
die Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung des revidierten
Lugano-Übereinkommens eröffnet.
Sprache: deutsch, ca. 349 Wörter
Jurius
Bundesrätin Eveline
Widmer-Schlumpf hat am 27. Mai 2008 in Brüssel das Protokoll zur Ausdehnung
des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien unterzeichnet. Seitens
der EU-Präsidentschaft unterzeichnete der Staatssekretär Sloweniens,
Matjaž Šinkovec. Beide Seiten zeigten sich zufrieden über die
erzielte Einigung, welche anhand angemessener Übergangsfristen eine
schrittweise und kontrollierte Öffnung der Arbeitsmärkte erlaubt.
Sprache: deutsch, ca. 237 Wörter
Jurius
Nach den Vorstellungen des
Bundesrates sollte die operationelle Zusammenarbeit im Rahmen des
Schengen-Assoziierungsabkommens im Dezember 2008 beginnen können. Der
Bundesrat bevorzugt zudem, dass die Anpassung der Personenkontrollen für den
Flugverkehr erst mit dem Flugplanwechsel auf den 29. März 2009 erfolgt.
Definitiv festgelegt werden die Termine für die Inkraftsetzung von Schengen
durch den Rat der EU nach Abschluss der Evaluation.
Sprache: deutsch, ca. 269 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat auf
Antrag der Postregulationsbehörde (PostReg) dem französischen Postunternehmen
«La Poste» eine Konzession erteilt. «La Poste» wird künftig Briefe und Pakte
ins Ausland befördern.
Sprache: deutsch, ca. 113 Wörter
Jurius
Der Bundesrat will das
Beschaffungsrecht des Bundes modernisieren, flexibilisieren und
harmonisieren. Er hat dazu am 30. Mai 2008 die Vernehmlassung zur Revision
des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen eröffnet. Diese
dauert bis Mitte September 2008.
Sprache: deutsch, ca. 449 Wörter
Jurius
Die Schweiz hat in den
letzten Jahren bedeutende Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption
unternommen. Die Europaratskommission GRECO (Groupe d’Etats contre la
Corruption) empfiehlt aber weitere Massnahmen zur Prävention, Aufdeckung und
Repression der Korruption, wie sie in ihrem Bericht über die erste Evaluation
der Schweiz schreibt. Die GRECO erwartet bis Ende Oktober 2009 einen Bericht
über die Umsetzung ihrer Empfehlungen.
Sprache: deutsch, ca. 529 Wörter