Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Wer hat, dem wird gegeben. Haben Sie eine Zweitwohnung? Falls ja, so hat sich deren Wert vermutlich gesteigert, seitdem es jenen Gemeinden, die einen Anteil von 20 Prozent oder mehr an Zweitwohnungen haben, nach Annahme der entsprechenden Initiative nun bundesverfassungsrechtlich verboten wird, weitere solche Wohnungen zu bewilligen. Falls Sie aber eine Zweitwohnung erwerben oder erstellen möchten, werden Sie vermutlich auf neuartige Schwierigkeiten und die erwähnten Preissteigerungen stossen, denn mit dem bedingten Zweitwohnungsverbot ist der Markt gewissermassen kontingentiert worden. Die Initiative hat also die begünstigt, die schon haben, und jenen Erschwernisse gebracht, die noch wollen.
 
Allerdings – sind Sie sicher, dass Ihre Zweitwohnung eine solche im Sinne der Bundesverfassung ist? Worin besteht der Unterschied zwischen einer Ferienwohnung und einer Zweitwohnung? Ab welchem Zeitpunkt gilt das Verbot, und wie wird gemessen, ob eine Gemeinde weniger oder mehr als 20 Prozent an Zweitwohnungen hat? Wie verhält es sich mit Rustici und Maiensässen, wie mit bewirtschafteten Ferienwohnungen und Alphütten? Darf der Bundesrat all diese Fragen auf dem Verordnungsweg regeln? – Nur selten wohl hat ein angenommener Initiativtext derart viele Rechtsfragen aufgeworfen, die zugleich derart viele Rechtsunterworfene betreffen.
 
In der vorliegenden Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter bieten wir Ihnen von sechs Autoren fünf Beiträge zu zahlreichen der Fragen, die sich rund um die Zweitwohnungsinitiative stellen. Im Vordergrund stehen derzeit grundsätzliche Fragen, insbesondere jene nach dem Begriff der Zweitwohnung und nach dem Zeitpunkt des Eingreifens der neuen Regelung. Fast jede erdenkliche Antwort auf diese Fragen wurde im vergangenen Jahr bereits vorgeschlagen, doch vertiefte juristische Untersuchungen der Problematik liegen erst sehr wenige vor – in diesem Sinne wollen wir einen Beitrag zur Fortentwicklung dieser Diskussion liefern.
 
Prof. Dr. Bernhard Waldmann untersucht die neue Zweitwohnungsverordnung des Bundesrates, die die Verfassung aufs erste umsetzen soll; er geht dabei im Besonderen auf die verfassungsrechtliche Legitimation dieser Verordnung und auf deren Gehalt ein («Die Zweitwohnungsverordnung»). – Rechtsanwalt Fabian Mösching beschäftigt sich mit der Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der neuen Verfassungsbestimmungen und mit dem Zeitpunkt des Geltungsbeginns des Bewilligungsverbots für neue Zweitwohnungen, wobei auch der Begriff der Zweitwohnung eine Rolle spielt («Ab welchem Zeitpunkt ist die Zweitwohnungsinitiative anwendbar?»). – Dr. Max Walter beugt sich über den Begriff der Zweitwohnung, insbesondere im Lichte des vorbestehenden Rechts, und zeigt Schwierigkeiten in der Umsetzung der Initiative auf («Was denn ist eine Zweitwohnung?»). – Dr. George M. Ganz beleuchtet wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte des Zweitwohnungsphänomens und widmet sich im Speziellen den neuen Verordnungsbestimmungen zum Besitzstandesschutz, zur Umnutzung von Hotelbetrieben und zum Neubau von bewirtschafteten Zweitwohnungen («Zweitwohnungsinitiative: Verfassungsauftrag und Umsetzung»). – Dr. Fabian Wäger und Dr. Erich Rüegg  gehen der Frage nach den Folgen des Zweitwohnungsbewilligungsverbots mit Bezug auf Grundstückskauf- und Mietverträge nach («Die Umgehung der Zweitwohnungsinitiative»).
 
Ich wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine spannende Lektüre!
 
Dr. Martin Beyeler
Rechtsanwalt
Redaktor Jusletter

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