Art. 8 UWG: Zur Strukturierung eines strukturlosen Tatbestandes
Mit dem neuen Art. 8 UWG verfügt die Schweiz erstmals über eine gesetzliche Grundlage für eine AGB-Inhaltskontrolle. Die Formulierung des Tatbestands ist allerdings wenig geglückt. Unklar ist namentlich, ob und inwiefern sich die einzelnen Tatbestandselemente voneinander trennen lassen und in welcher Weise sie sich aufeinander beziehen. Ziel dieses Beitrags ist es, dem Tatbestand von Art. 8 UWG eine Struktur zu entnehmen, die als Leitlinie für die Anwendung der neuen Norm bei der Prüfung von AGB dienen kann.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Methodische Vorbemerkungen
- 1. Rechtsnatur der AGB-Kontrolle
- 2. Gegenstand der AGB-Kontrolle
- 3. Vorgehensweise bei der Prüfung
- III. Konsumentenbegriff
- IV. Tatbestandsmerkmale
- 1. Verstoss gegen Treu und Glauben
- a) Massstab
- b) Inhaltlicher Bezug
- c) Konkretisierung
- 2. Missverhältnis vertraglicher Rechte und Pflichten
- a) Vorbemerkung
- b) Ungleichgewicht
- c) Kompensation
- 3. Nachteil der Konsumenten
- 4. Erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis
- a) Vorbemerkung
- b) Missverhältnis
- c) Erheblichkeit
- d) Fehlende Rechtfertigung
- e) Gesamtbetrachtung
- 5. Verwendung
- V. Übergangsrecht
- VI. Schlussbemerkung
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