St. Galler Behörden verletzen Grundrechte eines Inhaftierten
BGer – Die Strafuntersuchung ist abgeschlossen und der mutmassliche Täter seit eineinhalb Jahren in Sicherheitshaft. Dennoch ist ihm nicht erlaubt worden, einmal pro Monat mit seiner Ehefrau zu telefonieren. Das Bundesgericht hat die entsprechende Verfügung nun aufgehoben. (Urteil 1B_170/2014)
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