Sexuelle Handlungen mit Enkelin
BGer – Ein Grossvater, der seine vierjährige Enkelin missbraucht hat, ist vom Bundesgericht definitiv für schuldig befunden worden. Der Mann hatte seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt gesehen, weil er bei einer ersten Videobefragung nicht habe dabei sein dürfen. (Urteil 6B_839/2013)
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