Steuerung der Zuwanderung
Am 9. Februar 2014 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und einer gleichzeitigen Anpassung des Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (EU) unter Wahrung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses ausgesprochen. Der Bundesrat hat am 11. Februar 2015 verschiedene Entscheide zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen getroffen.
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