Un an de prison ferme pour un chauffard
BGer – Nach einer Fahrt mit über 150 km/h auf der H10, zwischen Neuchâtel und Les Verrières, auf einer Strecke, für welcher eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h gilt, erhält ein Autofahrer ein Jahr Haftstrafe. Das Bundesgericht hat ein Urteil der Justiz in Neuchâtel bestätigt. (Urteil 6B_100/2016) (sts)
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