Mutmasslicher Mafioso darf an Italien ausgeliefert werden
BGer – Ein Ende 2017 im Kanton Zürich festgenommener mutmasslicher ‘Ndrangheta-Angehöriger kann an Italien ausgeliefert werden. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Betroffenen nicht eingetreten. (Urteil 1C_146/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare