Condamnation définitive pour un « voleur dans la loi »
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Georgiers abgewiesen, der im Januar 2018 wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und schwerer Geldwäscherei verurteilt wurde. Der Beschwerdeführer bestritt die Gültigkeit von Telefonabhörungen, die dazu dienten, ihn zu täuschen. (Urteil 6B_605/2018) (as)
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