Extradition à la demande de la Bosnie-Herzégovine
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines bosnisch-serbischen Bürgers gegen seine Auslieferung an Bosnien und Herzegowina abgewiesen. Dem Mann wird vorgeworfen, am Mord einer muslimischen Familie und eines muslimischen Pärchens im Oktober 1993 und Januar 1994 beteiligt gewesen zu sein. (Urteile RR.2019.216, RR.2019.148) (jb)
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