Student aus Togo: Aufenthalt zu Unrecht wegen des Alters verweigert
BGer – Einem ausländischen Studenten kann eine Aufenthaltsbewilligung nicht alleine mit einem Hinweis auf ein Alter von über 30 Jahren verweigert werden. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid der Freiburger Behörden aufgehoben. Diese lehnten das Aufenthaltsgesuch eines togolesischen Priesters ab, der in der Schweiz seine Ausbildung mit einem Master in Theologie vollenden will. (Urteil 2D_34/2020)
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