Kurtaxen und Mehrwertsteuer
Subventionen der Gemeinde
Die vom Kur- und Verkehrsverein Davos pro Logiernacht erhobenen Kur- und Sporttaxen sind laut Urteil des Bundesgerichts als Subventionen der Gemeinde zu betrachten und als solche von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Genau besehen handelt es sich bei den vom Gast über den Wirt oder Hotelier bezahlten Taxen um Beiträge der Gemeinde an den Kurverein, denn die Steuerhoheit liegt bei der Gemeinde. Die Taxe ihrerseits ist keine Kausalabgabe, sondern «eine Steuer zur Abgeltung bestimmter Kosten, die mit der Bereitstellung von Anlagen und weiteren Dienstleistungen zusammenhängen (Kostenanlastungssteuer)». Aus diesem Grund sind die Einnahmen aus der Kur- und Sporttaxe bei der Gemeinde als Hoheitsträger von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
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